Eigenhändiges Testament (Regelung der Geschäftsnachfolge eines Einzelunternehmens)

Dieses einfache Testament eignet sich insbesondere zur provisorischen Regelung der Geschäftsnachfolge in einem Einzelunternehmen, wenn der Nachfolger bestimmbar ist und genügend Privatvermögen vorliegt.

Ein einfaches Testament eignet sich nur unter zwei Voraussetzungen für die definitive Regelung der Nachfolge im Geschäft eines Einzelunternehmers:

  • Zum einen muss der Nachfolger (die Nachfolgerin) schon bestimmbar sein,
  • zum anderen darf der Wert des Unternehmens die betreffende Erbquote nicht wesentlich übersteigen, d. h. es muss für die übrigen Erben noch genügend Privatvermögen vorhanden sein.

Achtung: Wenn letzteres nicht der Fall ist, wenn der Wert des Unternehmens das Hauptaktivum der Erbschaft darstellt (was häufig der Fall sein wird), können für den Übernehmer des Geschäftes beträchtliche Finanzierungsschwierigkeiten entstehen.

Praxis-Tipp: Wenn nicht beide Voraussetzungen (bestimmbarer Nachfolger, genügend Privatvermögen) vorliegen, sollte die Nachfolge im Geschäft mit anderen oder zusätzlichen Massnahmen (Ehevertrag, Erbvertrag, Verträge unter Lebenden usw.) gesichert werden.

Immerhin kann ein Testament im Sinne einer provisorischen Regelung wertvolle Dienste leisten, bis die anderen angesprochenen rechtlichen Schritte tatsächlich getan werden. Die Angabe des Ausstellungsortes ist kein Gültigkeitserfordernis mehr für eigenhändige Testamente.

Eigenhändiges Testament (Regelung der Geschäftsnachfolge eines Einzelunternehmens)

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Suchbegriffe: Nachfolgeregelung