Eigenhändiges Testament (Begünstigung des Ehegatten unter Berücksichtigung der Pflichtteile)
Mit diesem einfachen Testament, von Anfang bis Ende eigenhändig geschrieben, sind die Pflichtteilsrechte der Kinder gewahrt. Gleichzeitig wird der Ehemann begünstigt. Aufgrund dieses Testamentes erhalten der Ehemann 5/8 des Nachlasses und jedes der drei Kinder 1/8. Falls die Erblasserin schon früher ein anders lautendes Testament geschrieben hat, empfiehlt es sich, dieses aufzuheben. Die Angabe des Ausstellungsortes ist kein Gültigkeitserfordernis mehr für eigenhändige Testamente.
Eigenhändiges Testament (Begünstigung des Ehegatten unter Berücksichtigung der Pflichtteile)
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Preis: CHF 30.- (exkl. MWST)Format: | Word-Dokument |
Umfang: | 1 Seite, 39 KB |
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