Domizilhaltervereinbarung - AG
Der Sitz der Gesellschaft kann innerhalb der Schweiz grundsätzlich ohne Beschränkung gewählt werden. Verfügt eine Aktiengesellschaft an ihrem statutarischen Sitz über keine Geschäftslokalitäten, muss sie im Handelsregister ein Domizil am Ort ihres Sitzes angeben. Mit diesem Vertragsmuster gewährt eine Domizilhalterin einer Gesellschaft das Rechtsdomizil.
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Suchbegriffe: Aktiengesellschaft