Domizilhaltervereinbarung GmbH
Der Sitz der Gesellschaft kann innerhalb der Schweiz grundsätzlich ohne Beschränkung gewählt werden (BGE 100 Ib 458 E. 4). Verfügt eine GmbH an ihrem statutarischen Sitz über keine Geschäftslokalitäten, muss sie im Handelsregister ein Domizil am Ort ihres Sitzes angeben (c/o-Adresse; Art. 117 Abs. 3 und 71 Abs. 1 lit. h HRegV).
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