Vollmacht an der Gründungsversammlung AG
Bei der Gründungsversammlung müssen die Gründer nicht zwingend persönlich anwesend sein. Sie können sich durch eine andere Person mittels Vollmacht vertreten lassen. Erstellen Sie mit unserer hilfreichen Vorlage eine Vollmacht an der Gründungsversammlung.
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Suchbegriffe: Aktiengesellschaft, Vollmacht