Statuten AG (beabsichtigte Sacheinlage von Immobilien)
Diese Statuten dienen der Gründung einer AG mit beabsichtigter Sacheinlage seitens eines Gründers. Es sollen Grundstücke von der zu gründenden AG übernommen werden.
Wenn ein Gründer eine Sacheinlage leistet, sind neben dem öffentlich beurkundeten Sacheinlagevertrag, dem Gründungsbericht, der Prüfungsbestätigung sowie den üblichen Beilagen auch die Statuten bei der Anmeldung der AG zur Eintragung im Handelsregister als Beleg einzureichen.
Zudem müssen die Statuten in Hinblick auf die Sacheinlage die Immobilie und deren Bewertung sowie den Namen des Einlegers und die ihm zukommenden Aktien angeben (Art. 628 Abs. 1 OR).
Sacheinlage und Sachübernahme müssen demnach in den Statuten ausdrücklich erwähnt werden. Die vorliegende Statutenvorlage hält die Sacheinlage umfassend fest und ermöglicht Ihnen eine problemlose AG-Gründung mit Sacheinlage.
Suchbegriffe: Gesellschaftsvertrag, Aktiengesellschaft, Musterstatuten, Vertragsmuster