Vermögensübertragungsvertrag nach Art. 69 FusG (Asset Deal)
Dieser Mustervertrag regelt eine Vermögensübertragung nach Art. 69 ff. des Fusionsgesetzes. Mit diesem Instrument können Übertragungen von einzelnen Aktiven (mit oder ohne Verbindlichkeiten) in der Form von so genannten «Asset Deals» in relativ einfacher Form vorgenommen werden.
Aus dem Inventar müssen die übertragenden Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens eindeutig bezeichnet werden. Grundstücke, Wertpapiere und immaterielle Werte sind einzeln aufzuführen (Art. 71 Abs. 1 lit. b FusG). Werden Grundstücke übertragen, so bedürfen die entsprechenden Teile des Vertrages der öffentlichen Beurkundung (Art. 70 Abs. 2 FusG). Die Vermögensübertragung ist nur zulässig, wenn das Inventar einen Aktivenüberschuss ausweist (Art. 71 Abs. 2 FusG).
Diese Vorlage für einen Vermögensübertragungsvertrag regelt die folgenden Punkte:
- Kaufobjekt
- Kaufpreis
- Gewährleistungsansprüche
- Geschäftsführung bis zum Übernahmestichtag
- Rechte an Signet, Namenszug und Namen
- Konkurrenzverbot
- Provisionen
- Übergabemodalitäten
- Besondere Bestimmungen
Spartipp
Vermögensübertragungsvertrag nach Art. 69 FusG (Asset Deal)
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Preis: CHF 80.- (exkl. MWST)Format: | Word-Dokument |
Umfang: | 10 Seiten, 37.25 KB |
Lieferung: | Sofort per Download |
Zahlung: | PayPal/Kreditkarte |
Suchbegriffe: Nachfolgeregelung, Vertragsvorlagen, Mustervertrag