Provisionsvereinbarung als Anhang zu einem Arbeitsvertrag

Eine Provision wird nach Bundesgericht definiert als eine in Prozenten ausgedrückte Beteiligung der Angestellten am Wert der einzelnen von ihnen vermittelten oder abgeschlossenen Geschäfte. Die Provision kommt häufig vor im Handel oder im Gastgewerbe.

Die Provision oder sonstigen Gewinnbeteiligungen können monatlich oder auch in grösseren Zeitabständen ausgerichtet werden. Hängt die Gewinnbeteiligung von einem Jahresergebnis ab, was bei den Boni üblich ist, ist es sinnvoll diese am Anfang des folgenden Jahres auszuzahlen, wenn das Geschäftsergebnis feststeht.

Dieses Muster für eine Provisionsvereinbarung als Anhang zu einem Arbeitsvertrag regelt die Beteiligung an der telefonischen Kundenakquisition.

Wichtig: In Bezug auf Lohnbestandteile sind immer die Bestimmungen der Gesamtarbeitsverträge oder der Normalarbeitsverträge zu berücksichtigen.

Provisionsvereinbarung als Anhang zu einem Arbeitsvertrag

Mit diesem Muster für eine Provisionsvereinbarung als Anhang zu einem Arbeitsvertrag regeln Sie die Beteiligung an der telefonischen Kundenakquisition klar und rechtssicher!

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