Vertrag zur Begründung von Stockwerkeigentum bei einer Erbteilung
Mit dieser geprüften Mustervorlage im Word-Format erstellen Sie einfach und schnell einen rechtssicheren Vertrag zur Begründung von Stockwerkeigentum bei einer Erbteilung nach schweizerischem Recht.
Zu beachten ist Folgendes:
- Der Erbgang muss bereits im Grundbuch eingetragen sein.
- Für den Begründungsakt genügt einfache Schriftlichkeit (Art. 712d Abs. 3 ZGB).
- Begründung durch Erbvertrag und öffentliche letztwillige Verfügung: Eine öffentliche Beurkundung unter Mitwirkung von zwei Zeugen ist notwendig.
- Begründung durch eigenhändige letztwillige Verfügung: Es genügt die einfache Schriftlichkeit.
- Es ist zu empfehlen, eine Pfandhaftverteilung auf die einzelnen Stockwerke vorzunehmen (mit Zustimmung des Pfandgläubigers) oder das eingetragene Pfandrecht zu löschen und eine neue Verpfändung der einzelnen Stockwerkanteile vorzunehmen.
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