Vermögens- und Erbvertrag bei einer eingetragenen Partnerschaft
Partnerschaftsverträge wie der Vorliegende müssen beurkundet werden. Das Notariatswesen ist kantonal geregelt. Die Formulierung dieser Urkunden wird in einigen Kantonen zwingend durch den Notar vorgenommen (in diesem Fall kann das vorliegende Muster bloss zur Vorbereitung des Beurkundungsgesprächs dienen).
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