Arbeitsvertrag für Pensionierte im Stundenlohn
Oftmals werden Pensionierte befristet oder teilzeitlich wieder als Mitarbeitende eingestellt. Speziell in Zeiten der Personalknappheit greifen Unternehmen auf ihre früheren bewährten Mitarbeitenden zurück.
Abweichungen bei den Arbeitsverhältnissen ergeben sich durch die Bestimmungen der Sozialversicherungen:
- Die AHV kennt einen Freibetrag von CHF 1400.- pro Monat.
- Bei der Arbeitslosenversicherung endet die Versicherung mit dem Erreichen des Rentenalters.
- Die Unfallversicherung kennt keine Sonderbestimmungen für Pensionierte.
- Im BVG ist das Rentenalter mit jenem der AHV koordiniert. Die Versicherungspflicht endet mit dem Erreichen des Rentenalters. Reglemente können abweichende Bestimmungen enthalten.
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- Mögliche Vertragsverhältnisse
- Sozialversicherungen
- Rechtliche Grundlagen
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