Arbeitsvertrag Pikettdienst (Minimalversion)
Diese Minimalversion eines Pikettdienst-Arbeitsvertrages enthält Vorgaben zu allen wesentlichen Bestandteilen, die zur Regelung des Arbeitsverhältnisses nötig sind. Sie können diesen Mustervertrag für unbefristete wie befristete Arbeitsverhältnisse verwenden.
Der Pikettdienst findet seine rechtlichen Grundlagen in Art. 14 und 15 der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV1) sowie in Art. 8a der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2) in Verbindung mit Art. 15 Abs. 1 ArGV2.
Entscheide zum Pikettdienst sind beispielsweise BGer 4A_94/2010 vom 04.05.2010 oder BGer 4A_528/2008 vom 27. Februar 2009.
Inhalt Muster Arbeitsvertrag Pikettdienst (Minimalversion)
Dieser Mustervertrag regelt die folgenden Punkte:
- Arbeitsort
- Tätigkeitsbereich
- Beginn
- Probezeit
- Dauer und Beendigung des Anstellungsverhältnisses
- Arbeitszeit
- Überstunden
- Ferien, Feiertage und Freizeit
- Lohn
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