Musterstatuten Gründung Aktiengesellschaft
Nachdem der Entschluss für die Gründung einer Aktiengesellschaft gefällt ist, sollten sich die Gründer darüber Klarheit verschaffen, unter welchen Voraussetzungen die Gesellschaft im Geschäftsleben auftreten soll.
Für die Gründung der Aktiengesellschaft geben die Gründer folgende Erklärungen ab:
- die Absicht, die Gesellschaft zu gründen
- die Feststellung, dass sämtliche Aktien gültig gezeichnet sind, d.h. von den Gründern übernommen wurden
- die Feststellung, dass die versprochenen Einlagen dem gesamten Ausgabebetrag entsprechen (z.B. vollständige Liberierung)
- die Feststellung, dass die gesetzlichen und statutarischen Anforderungen an die Leistungen erfüllt sind
- die Genehmigung der Statuten
- die Bestellung der ersten Organe, d.h. des Verwaltungsrates und der Revisionsstelle.
Zur vollständigen Gründung einer Aktiengesellschaft braucht es die öffentliche Beurkundung
Die öffentliche Beurkundung dieses Errichtungsaktes wird durch eine Urkundsperson vorgenommen. Zuständigkeit und Verfahren werden vom kantonalen öffentlichen Recht bestimmt. Örtlich zuständig ist die Urkundsperson an jenem Ort, an dem der Errichtungsakt vollzogen wird.
Achtung: Durch den Akt der Gründung wird die Aktiengesellschaft zwar errichtet; die Rechtspersönlichkeit als solche erlangt sie indessen erst mit dem Eintrag im Handelsregister.
Spartipp
Musterstatuten Gründung Aktiengesellschaft
Dieses Muster Gründung Aktiengesellschaft beinhaltet ein komplettes Statutenmuster für eine voll liberierte Bargründung. Profitieren Sie davon! Und vergessen Sie nicht, den Errichtungsakt öffentlich beurkunden zu lassen.
Preis: CHF 70.- (exkl. MWST)Format: | Word-Dokument |
Umfang: | 7 Seiten, 67 KB |
Lieferung: | Sofort per Download |
Zahlung: | Rechnung |
Suchbegriffe: Gesellschaftsvertrag, Aktiengesellschaft, GV, Verwaltungsrat, Vertragsvorlagen, Musterstatuten