Öffentliche Beurkundung - Statutenrevision partiell

Jeder Beschluss der Generalversammlung oder des Verwaltungsrates über die Änderung der Gesellschaftsstatuten muss öffentlich beurkundet und beim Handelsregister angemeldet werden. Das Verfahren der öffentlichen Beurkundung dieses Beschlusses richtet sich nach dem jeweiligen kantonalen Recht.

Öffentliche Beurkundung - Statutenrevision partiell

Die Generalversammlung kann eine partielle oder eine generelle Statutenänderung beschliessen. Hier finden Sie ein praktisches Muster einer öffentlichen Beurkundung - Statutenrevision partiell.

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Suchbegriffe: Aktiengesellschaft, Musterstatuten