Öffentliche Beurkundung - Gründung einer AG

Die Gesellschaft wird errichtet, indem die Gründer in öffentlicher Urkunde erklären, eine Aktiengesellschaft zu gründen, darin die Statuten festlegen und die Organe bestellen. Die Beurkundung muss nicht am Ort des Sitzes der Gesellschaft erfolgen, sondern ist überall möglich.

Öffentliche Beurkundung - Gründung einer AG

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Suchbegriffe: Aktiengesellschaft