Generalversammlungsprotokoll Ein-Personen-AG

Nach Bundesgericht steht bei einer Ein-Personen-AG die Verfügungsmacht ausschliesslich dem Allein- oder Hauptaktionär zu. Dies ist der Fall, weil sich die Interessensphäre der Gesellschaft und diejenige des Allein- oder Hauptaktionärs vollständig decken. Wirtschaftlich gesehen ist die Ein-Personen-AG kein selbständiges Gebilde.

Beachten Sie bitte, dass eine Generalversammlung jedoch auch bei einer Ein-Personen-AG grundsätzlich den gleichen Regeln folgt wie bei der AG mit mehreren Aktionären. Allerdings ist bei der GV der Ein-Personen-AG eine Décharge-Erteilung nicht möglich.

Generalversammlungsprotokoll Ein-Personen-AG

Mit dieser Mustervorlage eines minimalen Generalversammlungsprotokolls (GV-Protokoll) für Ihre Ein-Personen-AG erfüllen Sie Ihre aktienrechtlichen Pflichten problemlos.

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