Erbverzichtsvertrag gemeinsamer Kinder zugunsten des überlebenden Elternteils

Mit einem Erbverzichtsvertrag (negativer Erbvertrag) verzichten ein oder mehrere Erben auf Teile des gesetzlichen Erbteils oder sogar auf den Pflichtteil. Erbverzichtsverträge als negative Erbverträge müssen beurkundet werden. Das Notariatswesen ist kantonal geregelt. Die Formulierung dieser Urkunden wird in einigen Kantonen zwingend durch den Notar vorgenommen (in diesem Fall kann das vorliegende Muster bloss zur Vorbereitung des Beurkundungsgesprächs dienen).

Erbverzichtsvertrag gemeinsamer Kinder zugunsten des überlebenden Elternteils

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