Erben-Auskaufvertrag (negativer Erbvertrag)
Die Formen der rechtsgeschäftlichen Gestaltung von Todes wegen (letztwillige Verfügungen und Erbverträge) bieten mehrere Möglichkeiten für die Begünstigung des Ehegatten. Achtung: Der Erbvertrag bedarf zu seiner Gültigkeit der Form der öffentlichen Beurkundung.
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