AGB Online Bannerwerbung
Viele Portale und Websites enthalten das Angebot, darauf Werbung zu platzieren, die so genannte Bannerwerbung. Diese Werbebanner, Anzeigen oder Directory-Einträge sind dann mit dem Webauftritt des jeweiligen Anbieters verbunden. Manche Anbieter richten auch spezielle Websites für Firmeneinträge an, die dann beispielsweise nach Branchen geordnet werden.
Das ist wichtig bei AGB für Online Bannerwerbung
Zunächst sollten Sie Preise und Bedingungen festlegen (ob für einen fixen Zeitraum oder nach Page Impressions). Die AGB für Online Bannerwerbung müssen eine Beschreibung der genauen Werbefläche, Bilder, Banners und Texte (Masse, Graphik in Pixel, Dateigrösse) enthalten und auch festlegen, ob es sich beispielsweise um statische oder rotierende Banner handelt. Weiter sollten Sie erwähnen, zu welchen Zeiten das Banner geschaltet wird.
Vorteilhaft sind Verträge, die für eine unbestimmte Dauer abgeschlossen werden und eine Kündigungsfrist enthalten. Erwähnen Sie in den AGB für Online Bannerwerbung, dass der Kunde für den Inhalt der Bannerwerbung und die Lieferung des Materials und der Texte verantwortlich ist. Dieser sollte die notwendigen Angaben dem Websitebetreiber innerhalb einer im Vertrag zu nennenden Frist zur Verfügung stellen. Allenfalls ist dem Betreiber der Website ein Bearbeitungsrecht für das Material des Kunden einzuräumen, damit er die gebuchte Werbung auch erfolgreich aufschalten kann.
Spartipp
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