Gemeinsames Scheidungsbegehren
Sind sich beide Ehepartner über die Aufteilung der Vermögenswerte, die Bezahlung von Unterhaltsbeiträgen, die Aufteilung des Pensionskassenvermögens, der gemeinsamen Kinder sowie bezüglich der Zahlung der Scheidungskosten einig, so kann beim Gericht jederzeit die Scheidung auf Begehren beantragt werden.
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