Ehescheidungskonvention (Volleinigung)
Es ist zu beachten, dass im Scheidungsrecht immer erhebliche Rechtsunsicherheiten liegen. Dieses Musterdokument einer Voll- oder Globaleinigung ist in diesem Sinn nicht als rechtssicher zu betrachten, stellt aber einen Annäherungsversuch an die Gerichtswirklichkeit dar.
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