Muster Escrow-Vertrag (Software)

Software Escrow ist eine Sicherheitshinterlegung des Sourcecodes und der dazugehörigen Dokumentation bei einem Escrow-Agenten. Durch die Hinterlegung soll der Lizenznehmer in die Lage versetzt werden, die aus einem Grundverhältnis (Lizenzvertrag, Softwarepflegevertrag usw.) geschuldete Leistung des Lizenzgebers selber vorzunehmen, falls dieser seine Leistungen nicht oder nicht gehörig erbringt oder erbringen kann. Das eigentliche Grundverhältnis wird nicht durch den Software Escrow-Vertrag geregelt.

Als Parteien des Software Escrow-Vertrags kommen in Frage:

  • die hinterlegende Person (Lizenzgeber, Einlieferer, Softwarehersteller),
  • die berechtigte Person (Lizenznehmer, Berechtigter, Anwender)
  • und die Hinterlegungsstelle (Escrow-Agent).

Zu hinterlegen sind alle relevanten (Source-, Link, Library-, Make-, Programm-,…) Dateien, alle Hilfsprogramme, technischen Dokumentationen und sonstigen Materialien (allfällige Passwörter!), die zur vertragsgemässen Verwendung und zur Sicherstellung der Kontinuität nach der Herausgabe notwendig sind. Der Hinterlegungsgegenstand ist in einem Anhang zum Escrow-Vertrag detailliert zu beschreiben.

Spartipp

Muster Escrow-Vertrag (Software)

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Preis: CHF 90.- (exkl. MWST)
Format:Word-Dokument
Umfang:9 Seiten, 80 KB
Lieferung:Sofort per Download
Zahlung:Rechnung
Schweizer Original    Geprüfte Qualität
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