Muster: Korrektur schlechtes Arbeitszeugnis

Nach geltender Rechtsprechung müssen Arbeitszeugnisse wohlwollend formuliert sein. Das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers darf durch ein schlechtes Arbeitszeugnis nicht erschwert werden. Wenn keine Vorwürfe, welche vom Arbeitgeber eindeutig nachzuweisen wären, vorliegen, sind Leistungen als „gut“ zu qualifizieren. Ein ungerechtfertigtes schlechtes Arbeitszeugnis ist somit verboten. Falls ein schlechtes Arbeitszeugnis ausgestellt wurde, darf vom Arbeitsnehmer eine Korrektur verlangt werden.

Musterbrief: Schlechtes Arbeitszeugnis verbessern

Es gibt Situationen, in welchen der Arbeitnehmer mit dem ausgehändigten Zeugnis nicht einverstanden sein kann. In solchen Fällen ist der Arbeitnehmer berechtigt, eine Zeugnisänderung zu fordern. Dieser Musterbrief hilft Ihnen den Arbeitgeber auf die Korrektur des Arbeitszeugnisses hinzuweisen.

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