Spaltungsplan für eine AG (Auflösung Gesellschaft und Übertrag Vermögens auf neue Gesellschaft)

Mit dieser geprüften Mustervorlage im Word-Format erstellen Sie einfach und schnell einen rechtssicheren Spaltungsplan für eine AG (Auflösung der Gesellschaft und Übertragung des Vermögens auf neue Gesellschaften) nach schweizerischem Recht.

Kapitalgesellschaften und Genossenschaften können sich in Kapitalgesellschaften und in Genossen­schaften spalten (Art. 29 ff. FusG). Die Spaltung kommt in verschiedenen Varianten vor.

Die obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgane der beteiligten Gesellschaften legen den Spaltungsvertrag oder den Spaltungsplan der Generalversammlung zur Beschlussfassung vor.

Der Spaltungsbeschluss muss öffentlich beurkundet werden (Art. 44 FusG).

Sobald der Spaltungsbeschluss vorliegt, muss das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan dem Handelsregisteramt die Spaltung zur Eintragung anmelden. Im Falle der Aufspaltung wird die übertragende Gesellschaft mit der Eintragung der Spaltung im Handelsregister gelöscht (Art. 51 FusG).

Spaltungsplan für eine AG (Auflösung Gesellschaft und Übertrag Vermögens auf neue Gesellschaft)

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Umfang:2 Seiten, 52 KB
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