Reservationsvertrag
(Schriftliche) Reservationsverträge sind zwar formnichtig, kommen in der Praxis aber bekanntlich häufig vor und entsprechen auch einem Bedürfnis der Verkäufer und Käufer.
Auf den Abschluss eines Vorvertrages im eigentlichen Sinn empfehlen wir zu verzichten. Der Vorvertrag wäre - wie der Kaufvertrag - ebenfalls öffentlich zu beurkunden und muss die wesentlichen Punkte alle bereits regeln. Kurz: Anstatt eines (u.a. mit Kosten verbundenen) Vorvertrages ist es besser, gleich den «richtigen» Kaufvertrag zu beurkunden.
Suchbegriffe: Vertragsvorlagen