Partiarisches Darlehen (Darlehensvertrag mit Gewinnanteilsvereinbarung)
Ein partiarisches Darlehen ist ein echtes Darlehen mit Rückerstattungspflicht des Borgers. Charakteristisch ist, dass dem Darleiher ein Anteil am Ertrag versprochen wird, den der Borger mit dem vertraglich bestimmten Gebrauch der Darlehenssumme erwirtschaftet. Daneben kann auch ein Zins vereinbart werden.
Partiarisches Darlehen und einfache Gesellschaft sind scharf voneinander abzugrenzen. Eine Verlustbeteiligung des Darleihers ist begriffsnotwendig ausgeschlossen. Ist eine solche vereinbart, liegt kein partiarisches Darlehen vor. Erforderlich ist allerdings, dass die Parteien den Verwendungszweck des Darlehens vereinbaren, was ausdrücklich oder stillschweigend geschehen kann.
Die Höchstzinsvorschriften sind auf das partiarische Darlehen nicht anwendbar. Das Entgelt für das Darlehen kann im Rahmen der allgemeinen vertragsrechtlichen Schranken frei vereinbart werden.
Dank diesem Muster für ein partiarisches Darlehen decken Sie alle wichtigen Punke ab, so insbesondere:
- Zweck des Darlehens
- Gegenstand/Summe
- Auszahlungsbedingungen
- Gewinnbeteiligung und Zinsen
- Sicherheiten
- Rückzahlung und Kündigung
- …
Partiarisches Darlehen (Darlehensvertrag mit Gewinnanteilsvereinbarung)
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Preis: CHF 60.- (exkl. MWST)Format: | Word-Dokument |
Umfang: | 6 Seiten, 85 KB |
Lieferung: | Sofort per Download |
Zahlung: | Rechnung |
Suchbegriffe: Darlehensvertrag, Finanzierung, Musterverträge