Fachartikel Werklieferungsvertrag
Verpflichtet sich der Unternehmer nebst der Herstellung des Werkes auch zur Lieferung des benötigten Werkstoffes, so liegt ein Werklieferungsvertrag vor; eine Unterform des Werkvertrages.
Aufgrund der Kombination von verschiedenen Leistungselementen, namentlich der Werkherstellung als Hauptpflicht und der Stofflieferung als subsidiäre Pflicht, ergeben sich schwierige Abgrenzungsprobleme gegenüber anderen Vertragsarten. In diesem Fachartikel finden Sie alle wesentlichen Punkte kompakt zusammengefasst:
- Gesetzliche Grundlagen
- Terminologie und Begriff
- Abgrenzungskriterien
- Anwendbares Recht
- Praxis