Mediationsvertrag
Mit diesem Mediationsvertrag schliessen zwei Parteien unter Einbezug eines Mediators die Vereinbarung, einen bestehenden Konflikt freiwillig durch aussergerichtliche Verhandlung zu lösen. Ziel ist dabei eine faire, konstruktive, einvernehmliche und für beide Parteien tragbare Lösung.
Die Rolle des Mediators ist es, die Parteien in Ihren Bemühungen interessensunabhängig und vermittelnd zu unterstützen.
Seit Inkrafttreten der Schweizerischen Zivilprozessordnung ist die Mediation im Streitfalle ausdrücklich vorgesehen und kann auf Antrag sämtlicher Parteien an die Stelle eines Schlichtungsverfahrens treten.
Im Mediationsvertrag werden die folgenden Punkte geregelt:
- Pflichten und Kompetenzen
- Geheimhaltung
- Kosten/Honorar Mediator
Wichtig: Häufig erklären sich Rechtsschutzversicherungen dazu bereit, im Rahmen von Mediationsverfahren anfallende Kosten zu übernehmen, soweit eine erfolgreiche Konfliktlösung daraus resultiert.
Spartipp
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