Verlagsvertrag

Auf den Verlagsvertrag sind grundsätzlich die Regeln über den Auftrag anwendbar. Es stellen sich allerdings einige - vor allem urheberrechtlich besondere - Fragen.

Beim Verlagsvertrag gilt in Bezug auf schriftliche Werke wie Bücher, Beiträge zu Sammelwerken, Artikel usw. das Urheberrechtsgesetz (Bundesgesetz vom 9. Oktober 1992 über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, URG).

Der Urheber eines literarischen oder künstlerischen Werkes oder seine Rechtsnachfolger (Verlaggeber) verpflichten sich durch den Verlagsvertrag, das Werk einem Verleger zum Zwecke der Herausgabe zu überlassen. Die Pflicht des Verlegers dagegen ist es, das Werk zu vervielfältigen und in Vertrieb zu setzen. Auf den Verlagsvertrag finden die Regeln von Art. 380 ff. OR Anwendung.

Spartipp

Verlagsvertrag

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