Musterklauseln Geschäftsauto
Eine ganze Reihe von Fragen sind zu klären bei der Überlassung von einem Geschäftsauto:
- Welche Versicherungen werden abgeschlossen?
- Wer darf das Auto nutzen?
- Wer ist für die regelmässige Wartung verantwortlich?
- Wer übernimmt welche Kosten?
- Was gilt betreffend Haftung?
- Kann der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin das Auto auch in der Kündigungsfrist, während einer Freistellung oder bei längerer Arbeitsunfähigkeit nutzen?
Meistens wird bei einem Geschäftsauto auch die private Nutzung im Reglement genau geregelt
In der Regel stellen die Firmen aus personalpolitischen Überlegungen das Geschäftsauto auch für Privatfahrten zur Verfügung. Dabei sind verschiedene Modelle möglich:
- Die berechtigten Mitarbeitenden dürfen das Geschäftsauto lediglich für den Arbeitsweg nutzen.
- Die berechtigten Mitarbeitenden führen während den Privatfahrten ein Bordbuch und haben die privat gefahrenen Kilometer zu entschädigen.
- Die berechtigten Mitarbeitenden entschädigen die Privatnutzung pauschal, in der Regel zu einem nicht kostendeckenden Anteil.
- Den berechtigten Mitarbeitenden steht das Geschäftsauto auch privat zur Verfügung, wobei keine oder lediglich geringe Kosten wie beispielsweise die Benzinkosten für längere Urlaubsfahrten übernommen werden müssen.
Achtung: Die vergünstigte oder unentgeltliche Nutzung stellt - trotz dem Privatanteil - eine steuerliche Begünstigung dar und macht deshalb für die Mitarbeitenden das Unternehmen attraktiv.
Vereinbarung mit Varianten Geschäftsauto
Mit diesem Muster für Reglementsklauseln sorgen Sie für klare Verhältnisse bezüglich dem Geschäftsauto. Sie finden in dieser Vorlage verschiedene Möglichkeiten, um Fragen rund um das Geschäftsauto klar und einheitlich zu regeln.
Preis: CHF 40.- (exkl. MWST)Format: | ZIP-Archiv |
Umfang: | 7 Seiten, 51.24 KB |
Lieferung: | Sofort per Download |
Zahlung: | Rechnung |
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