Statuten Genossenschaft
Zur Gründung einer Genossenschaft sind in der Schweiz sieben Mitglieder (Genossenschafter) notwendig. Die rechtlichen Grundlagen befinden sich im Schweizerischen Obligationenrecht (Artikel 828 bis 926). Eine sehr weit verbreitete Art der Genossenschaft ist die Wohnungsbaugenossenschaft.
Sich am Beispiel einer solchen praktisch relevanten Wohnungsbaugenossenschaft orientierend, bietet Ihnen das vorliegende Muster die ausführliche Regelung für das Festhalten der Statuten Ihrer Genossenschaft. Diese Musterstatuten für eine Genossenschaft regeln:
- Name, Sitz, Zweck, Haftung
- Mitgliedschaft
- Finanzielle Mittel, Anteilscheine
- Organisation der (Wohnungsbau-) Genossenschaft
- Auflösung der Genossenschaft
- Bekanntmachung
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Suchbegriffe: Vertragsvorlagen, Musterstatuten




