Ehevertrag (Gütertrennung)
Diesen Vertrag schliessen zwei Personen im Hinblick auf ihre Eheschliessung ab. Sie bezwecken damit ihre güterrechtlichen Verhältnisse vom Anfang ihrer Ehe an dem Güterstand der Gütertrennung zu unterstellen.
Achtung: Ehevertrag wie Erbvertrag müssen beurkundet werden. Das Notariatswesen ist kantonal geregelt. Die Formulierung der Urkunde zur Neuregelung des Güterstands wird in einigen Kantonen zwingend durch den Notar vorgenommen (in diesem Fall kann das vorliegende Muster bloss zur Vorbereitung des Beurkundungsgesprächs dienen).